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Hundetraining Sophia Perzl 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Es besteht die Möglichkeit sich vor Vertragsbeginn über Ausstattung, Inhalte, und Abläufe kostenlos zu informieren. 

2. Während des Trainings ist den Anweisungen durch die Trainerin, Sophia Perzl, Folge zu leisten.

3. Teilnehmende Hunde müssen über einen gültigen Impfschutz (Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Tollwut, etc.) verfügen und es muss eine gültige Hundehaftpflichtversicherung für den teilnehmenden Hund abgeschlossen sein. Auf Verlangen sind die nötigen Unterlagen vorzulegen.

4. Chronische Erkrankungen sind vor Trainingsbeginn mitzuteilen.

5. Zubehör sind auf ihre Funktionstüchtigkeit vom Teilnehmer zu überprüfen. Die Nutzung und Benutzung von Zughalsbänder ohne "Stopp" oder Kettenwürgern sowie Stachelhalsbändern ist verboten. Die Nutzung und Benutzung von sog. Retrieverhalsbändern ohne "Stopp" ist verboten. Des Weiteren ist die Nutzung aller Hilfsmittel, die dem Hund Schmerz zufügen könnten sowie die Verwendung sonstiger tierschutzwidriger Hilfsmittel untersagt.

6. Besitzer von Hündinnen setzen während der Läufigkeit der Hündin mit dem Gruppentraining aus.

7. Eine Terminvereinbarung kann per E-Mail, telefonisch, per WhatsApp-Nachricht oder durch persönliche Ansprache erfolgen. Damit ist die Terminvereinbarung verbindlich. Mit der verbindlichen Vereinbarung eines Termins (telefonisch, schriftlich, persönlich) oder Beginn der ersten Einzelstunde, Gruppenstunde, Übungseinheit, Übungsstunde, Seminar oder Kurs gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Teilnehmer als angenommen.

8. Die Gebühren für das Training sind im Voraus per Überweisung oder spätestens zu Beginn der ersten Trainingseinheit bar zu bezahlen.

9. Das Training findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Sind die Witterungsbedingungen unzumutbar, werden die Unterrichtsstunden durch Hundetraining Sophia Perzl abgesagt. In diesen Fällen werden die Trainingsstunden nachgeholt.

10. Die jeweilig vereinbarte Trainingsstunde ist vom Teilnehmer spätestens 24 Stunden vor Beginn abzusagen. Die rechtzeitig abgesagte Unterrichtsstunde wird mittels eines entsprechenden Ersatztermins nachgeholt. Nicht rechtzeitig abgesagte Unterrichtsstunden werden voll berechnet.

11. Verspätungen des Teilnehmers zu den vereinbarten Trainingsstunden gehen zu Lasten des Teilnehmers und berechtigen weder zu einer Verminderung der Vergütung noch zu einer Verlängerung der vereinbarten Unterrichtszeit.

12. Hundetraining Sophia Perzl kann aufgrund des Ausfalls der Trainerin Unterrichtsstunden absagen. Sobald möglich, wird die entsprechende Leistung zu einem anderen Termin nachgeholt.

13. Hundetraining Sophia Perzl behält sich das Recht vor, falls erforderlich, den Unterricht nach eigenem Ermessen abzubrechen. Bereits gezahlte Gebühren werden anteilig erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die Hundeschule sind ausgeschlossen.

14. Bricht ein Teilnehmer eine Einzelstunde, Gruppenstunde, Übungseinheit, Übungsstunde, Seminar oder Kurs auf eigenen Willen ab, erfolgt keine Erstattung oder Verminderung der Vergütung.

15. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. 

16. Der Teilnehmer haftet für alle von ihm und seinem Hund während des Unterrichts verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

17. Der Teilnehmer haftet darüber hinaus für Schäden, die ihm, der Trainerin oder einem Dritten durch falsche Angaben oder auch durch Fahrlässigkeit entstehen.

18. Es gilt als vereinbart, dass Hundetraining Sophia Perzl grundsätzlich keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Schäden durch teilnehmende Hunde übernimmt. Diese können somit weder vom Hundehalter noch von Dritten in Anspruch genommen werden.

19. Der Kursteilnehmer informiert Begleitpersonen über die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Hundetraining Sophia Perzl.

20. Hundetraining Sophia Perzl übernimmt keine Erfolgsgarantie. Der Erfolg hängt im Wesentlichen von der aktiven Mitarbeit des Hundehalters ab.

21. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, anfechtbar oder nicht durchführbar sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewolltem am nächsten kommt.  Änderungen und Ergänzungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. 

Stand: Januar 2022